Für NordicRevision besteht eine wichtige Kompetenz darin unseren Mandanten gegenüber Transparenz zu wahren. Aus diesem Grund prüfen wir zu Beginn eines jeden Auftrages, ob NordicRevision den fachlichen und quantitativen Anforderungen eines Auftrages gerecht werden kann und unsere Mandanten die beste Beratung sowie Unterstützung erhalten. Im Zuge der Auftragsanbahnung werden der Inhalt des Auftrags, der zeitliche Rahmen sowie das Honorar individuell mit unseren Mandanten besprochen.
Der Mandant steht bei uns im Vordergrund. Aus diesem Grund passen wir uns den Besonderheiten des jeweiligen Auftrages und damit dem Ort, Rahmen sowie der Umgebung flexibel an. Auch während der Umsetzung des Auftrages möchten wir die Transparenz wahren. Sollte sich während der Auftragsumsetzung zeigen, dass die getroffene Honorarvereinbarung nicht zu dem tatsächlich erforderlichen qualitativen und/ oder quantitativen Anspruch passt, ist es an uns, diese rechtzeitig zu kommunizieren, um gegebenenfalls eine Änderung der Honorarvereinbarung oder Auftragsabwicklung zu besprechen.
Der Mandant entscheidet wie eng er mit uns im laufenden Dialog stehen möchte.
Jeder Auftrag wird persönlich und inhabergeführt durchgeführt. Während der Auftragsdurchführung stehen wir für den Mandanten bei Bedarf auch außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten zur Verfügung. NordicRevision arbeitet in festen Verbundstrukturen mit anderen Berufsträgern (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte) wodurch ein breites Leistungsspektrum abgedeckt werden kann.
NordicRevision achtet auf Mandatsschutz gegenüber Kollegen. Es gibt Situationen in denen ein Berufskollege bzw. sein Mandant eine Leistung erbringen müsste, die er aber nicht erbringen kann. Hierzu zählt beispielsweise die Prüfung des Jahresabschlusses einer ansonsten nicht prüfungspflichtigen Gesellschaft bei einer Kapitalerhöhung durch Umwandlung von Gesellschafterdarlegen oder eine komplexe steuerliche Fachfrage bei der Verschmelzung von Unternehmen. Der jeweils beteiligte Berufskollege kann sich darauf verlassen, dass wir seinen Mandanten nach Beendigung unseres Einzelauftrages nicht übernehmen werden.