Unternehmens- und Anteilsbewertung im Zuge von Gesellschaftsauseinandersetzung oder Unternehmens An- oder Verkäufen können bei der Wertfindung den Einsatz eines fachkundigen externen Gremiums erfordern. Unsere Aufgabe liegt bei solchen Mandanten darin, im Einklang mit dem Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer als neutraler und sachkundiger Fachmann dem Auftraggeber bzw. den Beteiligten in nachvollziehbarer und belastbarer Weise gutachterlich den einen Wert darzulegen, der dem tatsächlichen Wert so nah wie möglich kommt.
Es liegt in der Natur der Sache, dass bei jeder Bewertung nicht quantifizierbare und subjektive Komponenten enthalten sind. Diese sind zu identifizieren und zu bewerten. Eine wesentliche Voraussetzung ist die klare Bestimmung des Auftrages, damit es zu keinen Missverständnissen mit dem Auftraggeber kommt. Hierzu zählt z. B. das Verständnis darüber, dass Gegenstand der Auftragserteilung grundsätzlich nicht die Vorwegnahme des (gewünschten) Unternehmenswert sein kann. Dieser ist erst im Rahmen des Gutachters zu ermitteln. Bei unseren Gutachten halten wir uns an die Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Hier vor allem an die "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" IdW-S1 herausgegeben vom Institut der Wirtschaftsprüfer.