Vorbehaltsprüfungen, zu deren Durchführung nur Wirtschaftsprüfer zugelassen sind sowie eine Vielzahl weiterer Prüfungen zu verschiedensten Anlässen.

Ein großer Bereich bei der Wirtschaftsprüfung ist die Prüfung von Jahresabschlüssen, Kapitalerhöhungen oder des Wertes einer Sacheinlage. Unterschieden wird zwischen den vorgeschriebenen und den freiwilligen Prüfungen. 

Bei NordicRevision werden diverse Prüfungen sorgfältig und gewissenhaft auf Basis der einschlägigen gesetzlichen und berufsständischen Regelungen umgesetzt. Weitere Prüfungen im Bereich unseres Leistungsspektrums sind auf Anfrage möglich. 

Gesetzlich vorgeschriebene sowie freiwillige Jahresabschlussprüfung

Unsere Prüfungstätigkeit im Bereich der Jahresabschlussprüfung umfasst insbesondere die Prüfung kaufmännischer Unternehmen auf Basis der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften; vor allem den handelsrechtlichen Vorschriften. Ebenfalls bieten wir Jahresabschlussprüfungen für gemeinnützige Unternehmen, wie Stiftungen und Vereine, an. Diese richten sich nach den Vorschriften der einschlägigen Stiftungsgesetze sowie der jeweiligen Stiftungs- bzw. Vereinssatzungen. 

 Selbstverständlich wird jegliche unserer Tätigkeiten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der von dem Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelten Stellungnahmen durchgeführt. Insbesondere findet die Stellungnahme der IdW S 1 zu Jahresabschlussprüfungen Berücksichtigung. 

Kapitalerhöhung - Sacheinlagen und Verschmelzungen

Die Erhöhung des Stammkapitals (GmbH) und des Grundkapitals (Aktiengesellschafters) erfordern, dass der Wert einzubringenden Dinge oder des Unternehmens einer Prüfung unterzogen und über das Ergebnis dieser Prüfung berichtet wird. Bei der GmbH genügt es, wenn dieser Wertenachweis von einem Fachmann erbracht wird. Bei der Aktiengesellschaft ist diese Aufgabe Wirtschaftsprüfern vorbehalten. Diese werden vom Gericht für diese Aufgabe bestellt.  Vor Auftragsannahme klären wir die fachlichen, zeitlichen sowie inhaltlichen Anforderungen des Auftrages. Dabei kann sich durchaus herausstellen, dass weitere externe Fachleute (z.B. Rechtsanwalt, Techniker) in unser Team eingebunden werden sollten. Wir arbeiten gern im Team und verfügen über ein recht breit gefächertes Netzwerk an Kollegen und Experten. 

Stiftungen

Die Pflicht zur Prüfung einer Stiftung kann sich entweder direkt aus der jeweiligen Stiftungssatzung oder aus dem Stiftungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes ergeben. Die Prüfung einer Stiftung erfolgt unter Beachtung des vom Institut der Wirtschaftsprüfer verfassten Prüfungsstandards IdW-PS-740.

Bei der Prüfung von Stiftungen geht es im Wesentlichen um den Erhalt des Stiftungsvermögens und um die korrekte Erfüllung des in der Satzung geregelten Stiftungszwecks.