Rechtschutz vor der Finanzbehörde und den Finanzgerichten

NordicRevision ist gesetzlich berechtigt, Mandanten auch in außergerichtlichen (Einspruch) und gerichtlichen Verfahren (Finanzgericht, Bundesfinanzhof) zu vertreten. Nach Möglichkeit sollte es gar nicht zu diesen Verfahren kommen. Vor allem die gerichtlichen Verfahren können sehr langwierig sein und teuer werden. Der Verfahrensausgang ist naturgemäß ungewiss. Wenn möglich ist es ratsam, vor einem drohenden Verfahren den Dialog mit der Finanzbehörde zu suchen –ggf.  auch mit dem jeweiligen Sachgebietsleiter oder Finanzamtsvorsteher-. Die Chance, auf diese Weise eine einvernehmliche Lösung zu finden ist in der Regel nicht gering. Sollte dies nicht erfolgreich gewesen sein, gehen wir vor Klageerhebung die Chancen, den Nutzen und die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens mit dem Mandanten im Einzelnen durch. Dadurch erhält der Mandant eine gute Entscheidungsgrundlage für die Frage, ob Klage erhoben werden soll.